Rhede (Ems) ist eine Gemeinde im Landkreis Emsland in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
4398 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26899
Vorwahl
04964
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadt Rhede (Ems)
Rathausplatz 1
26899 Rhede (Ems)
2. Einwohnermeldeamt Rhede (Ems)
Rathausplatz 1
26899 Rhede (Ems)
3. Ordnungsamt Rhede (Ems)
Rathausplatz 1
26899 Rhede (Ems)
Gemeinde Rhede (Ems) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rhede (Ems) sieht das Bebauungsplanverfahren eine umfassende Bürgerbeteiligung vor. Dies umfasst eine frühzeitige Bürgerbeteiligung, oft in Form einer Bürgerversammlung, und eine öffentliche Auslegung der Planentwürfe für einen Monat, in dem Bürger die Pläne im Rathaus einsehen und Anregungen oder Stellungnahmen abgeben können. Der Rat der Stadt muss über alle vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen im Wege der Abwägung entscheiden, bevor der Bebauungsplan als Satzung beschlossen wird. Die Termine und Auslegungszeiträume werden im Amtsblatt der Stadt Rhede bekannt gegeben.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.